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HELCK Legal ist eine auf das Wirtschafts­straf­recht spezialisierte Rechts­anwalts­kanzlei.

Wir beraten und verteidigen Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte sowie Unternehmen jeglicher Größe in Deutschland und grenzüberschreitend. Unsere Mandanten profitieren besonders von der mehr als 15-jährigen Erfahrung des Kanzleigründers Dr. Thomas Helck als Rechtsanwalt und als ehemaliger Staatsanwalt.

Leistungen

Wir verteidigen bei Ermittlung­sverfahren der Staats­anwalt­schaft und anderer Behörden wie der Steuer­fahndung oder der Krimi­nal­polizei, egal ob diese in Zusammen­hang mit Straf­taten oder Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Auf­sichts­pflicht­ver­letz­ung oder Unter­nehmens­geld­buße) stehen.

Wir begleiten das gesamte Ermittlungsverfahren und unterstützen Sie auch im Zwischenverfahren sowie in der Hauptverhandlung vor Gericht bis hinauf in die Berufungsinstanz.

Wir unterstützen auch bei der Strukturierung und Durchführung interner Untersuchungen („Internal Investigations“) oder stehen als Zeugenbeistand für Mitarbeiter zur Verfügung.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Compliance-Beratung. Hierzu gehören die Bewertung strafrechtlicher Einzel­fragen und die Untersuchung von unternehmens­internen Verdachts­fällen.

Zudem helfen wir bei der Optimierung des Compliance Management Systems (CMS) oder übernehmen die Compliance-Schulung von Mitarbeitern und Führungs­kräften.

Unsere Leistungen beinhalten insbesondere die nachfolgenden Tätigkeiten. Wir unterstützen aber auch darüber hinaus und stimmen den für Sie am besten passenden Leistungsumfang jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch ab. 

  • Begleiten von Durchsuchungen und Untersuchungshaft
  • Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Durchsuchung und etwaige Vermögensbeschlagnahmen
  • Übernahme der Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde
  • Beantragen von Akteneinsicht und Auswerten der Ermittlungsakten
  • Erarbeiten einer Verteidigungstaktik und Anfertigen einer Verteidigungsschrift
  • Aushandeln einer diskreten Verfahrensbeendigung („Deal“)
  • Organisieren einer „Sockelverteidigung“ und Abstimmen mit anderen Beschuldigten und Verteidigern
  • Vertreten in der gerichtlichen Hauptverhandlung einschließlich Vornahme des Plädoyers
  • Strafrechtliche Bewertung von Einzelfragen
  • Erstellen von Strafrechtsgutachten (auch unter Berücksichtigung der Vorgaben der Business Judgement Rule)
  • Erstellen von Strafanzeigen
  • Prüfung und Optimierung von Compliance-Richtlinien
  • Durchführen von Compliance Schulungen
  • Analyse des zu untersuchenden Vorfalls und Priorisierung nach Verdachtsgrad („Scoping“)
  • Strukturierung und Organisation der internen Untersuchung
  • Durchsicht kritischer Unterlagen und Betreuung bei der Auswertung elektronischer Daten („E-Search“)
  • Vorbereiten von Interviews und Befragen von Mitarbeitern
  • Dokumentation aller Ermittlungsschritte
  • Erstellen eines Untersuchungsberichts
  • Strafrechtliche Bewertung des Untersuchungsergebnisses
  • Begleiten von Mitarbeitern bei Befragung in Zusammenhang mit einer internen Untersuchung
  • Begleiten von Mitarbeitern zu polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
  • Anlaufstelle für Beschwerden von Mitarbeitern unter Gewährleistung der Anonymität („Ombudstätigkeit“)

Rechtsgebiete

Unter­nehmens­strafrecht

Wir beraten und verteidigen umfassend in Zusammen­hang mit aus dem Unter­nehmen heraus begangenen Ver­stößen; dies umfasst insbesondere die Verteidi­gung von Führungs­kräften gegen den Vorwurf der Aufsichts­pflicht­ver­letz­ung und die Vertretung von Unter­nehmen bei einer droh­enden Unternehmens­geldbuße.

Korruptions­strafrecht

Wir beraten und verteidigen gegen den Vorwurf der Bestech­ung oder Bestech­lichkeit im Geschäft­lichen Ver­kehr, bei wett­bewerbs­beschränk­enden Absprachen und bei der Bestechung von Amtsträ­gern, Abge­ordneten oder Betriebs­räten.

Vermögens­strafrecht

Wir haben eine besondere Exper­tise bei der Ver­teidi­gung gegen den Vor­wurf des Betrugs, der Un­treue oder des Sub­ventions­betrugs sowie hin­sicht­lich Kapital­anlage- oder Kredit­betrugs.

Insolvenz­straf­recht

Wir beraten und ver­tei­digen Geschäfts­führer bei einer finanz­iellen Krise der GmbH oder einer anderen Kapital­gesell­schaft, insbesondere wenn sie dem Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung von Bank­rott­handlungen ausgesetzt sind.

Steuer­straf­recht

Unsere Beratung umfasst die Ver­teidi­gung gegen den Vor­wurf der Steuer­hinter­ziehung oder der leicht­fertigen Steuer­verkürzung.

Arbeits­straf­recht

Wir verteidigen gegen den Vorwurf des Vor­ent­hal­tens und Ver­un­treu­ens von Arbeits­entgelt, bei Schwarz­arbeit oder Schein­selbständig­keit sowie bei Unter­schrei­tung des Mindest­lohns.

Wett­bewerbs­straf­recht

Wir beraten hinsicht­lich des Dieb­stahls von Geschäfts­geheim­nissen und bei Ver­stößen gegen das Wett­bewerbs­recht.

Äußerungs­delikte

Unsere Beratung umfasst die straf­recht­liche Bewert­ung und Ver­tei­digung von im Internet geposteten Inhal­ten, z.B. wegen des Vor­wurfs der Belei­digung, Volks­ver­hetzung oder des Verbrei­tens von extrem­ist­ischen Inhalten.

Dr. Thomas Helck

Rechtsanwalt Dr. Thomas Helck ist ein ausgewiesener Experte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Aus sei­ner an­walt­li­chen Tä­tig­keit sind ihm die unterschiedlichen In­te­res­sen­la­gen und Pflich­ten bes­tens be­kannt, die sich bei Wirt­schafts­straf­rechts­fäl­len so­wohl für das Un­ter­neh­men als auch für die Vor­stände und Mit­ar­bei­ter er­ge­ben kön­nen. Die­se für die Be­tei­lig­ten oft un­klare Si­tua­ti­on be­rück­sich­tigt Helck um­fas­send bei sei­ner Be­ra­tung.

Helck hat schon in vielen teils sehr kom­ple­xen und großen Fäl­len beraten. Er ver­tei­digte un­ter an­de­rem einen großen deut­schen Fahr­zeug­her­stel­ler in der Die­sel-Af­fä­re, be­riet einen in­ter­na­tio­na­len Flug­zeug­her­stel­ler in Zu­sam­men­hang mit Kor­rup­ti­ons- und Un­treu­e­vor­wür­fen im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich, lei­te­te mehr­ere große in­ter­ne Un­ter­su­chun­gen, koor­di­nier­te für Man­dan­ten die Be­glei­tung zahl­rei­cher Haus­durch­su­chun­gen, fer­tigte Rechts­gut­ach­ten zu kom­ple­xen straf­recht­li­chen Frage­stel­lun­gen an, ak­tu­ali­sier­te für ein welt­weit tä­ti­ges As­set­ma­na­ge­ment Un­ter­neh­men die Com­pli­ance-Richt­li­nien und hielt zahl­rei­che Com­pli­ance-Schu­lun­gen in­be­son­de­re be­treffend die Be­rei­che Kor­rup­ti­on, Geld­wä­sche, Wett­be­werbs­recht und Lie­fer­ket­ten­sorg­falt­spflich­ten.

Helck ist zer­ti­fi­zier­ter Ver­tei­di­ger für Wirt­schafts­straf­recht (DSV e. V.) und hat er­folg­reich die The­o­rie­prü­fung für den Fach­an­walt Straf­recht ab­ge­legt. Er ver­öf­fent­licht re­gel­mä­ßig Bei­träge zu straf­recht­li­chen und Com­pli­ance-The­men und ist ein ge­frag­ter Red­ner auf Fach­kon­fe­ren­zen und Fort­bil­dun­gen.

Er ist Mit­glied im Deut­schen An­walt­ver­ein (DAV), bei der Wirt­schafts­straf­recht­li­chen Ver­ei­ni­gung e.V. (WisteV), dem Deut­schen In­sti­tut für Com­pli­ance e.V. (DICO), dem Deut­schen Straf­ver­tei­di­ger Ver­band e.V. (DSV) und dem Bay­e­ri­schen Rich­ter­ver­ein e.V. (BRV).

Publikationen

Dr. Thomas Helck veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu strafrechtlichen und Compliance-Themen.

  • Die Haftung im Steuer- und Wirtschaftsrecht, Kapitel Persönliche
    Verantwortung der Unternehmensführung, Kapitel Betrug, Kapitel Bestechung, Erich Schmidt Verlag, Juni 2023
  • Bribery & Corruption Laws and Regulations 2023 | Germany, GLI, December 2022 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Standard fest, Börsen-Zeitung/Verlagsbeilage, 04.12.2021 (mit Dr. Julia Sitter)
  • Bribery & Corruption Laws and Regulations 2022 | Germany, GLI, Dezember 2021 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
  • Bribery & Corruption Laws and Regulations 2021 | Germany, GLI, Dezember 2020 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
  • Neue Runde im Kampf gegen Geldwäsche, Börsen-Zeitung, Ausgabe 171 vom 05.09.2020, Seite 9
  • Bribery & Corruption Laws and Regulations 2020 | Germany, GLI, Dezember 2019 (mit Karl-Jörg Xylander, Dr. Tine Schauenburg)
  • Beschlagnahme von Unterlagen aus einer internen Untersuchung, Anmerkung zu LG Stuttgart, Beschluss vom 26.03.2018 – 6 Qs 1/18, jurisPR-Compl 5/2018 Anm. 1 (mit Marwin Krenke)
  • Beschlagnahmefreiheit versehentlich an die Staatsanwaltschaft verschickter Verteidigungsunterlagen, Anmerkung zu LG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2017 – 5/12 KLs 14/17, jurisPR-Compl 3/2018 Anm. 3
  • Hinreichende Konkretisierung der im Verdacht stehenden Tat und des Tatzeitraums im Durchsuchungsbeschluss, Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 04.04.2017 – 2 BvR 2551/12, jurisPR-Compl 3/2017 Anm. 2
  • Beschlagnahmeschutz unabhängig vom förmlichen Beschuldigtenstatus, Anmerkung zu LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2016 – 618 Qs 30/16, jurisPR-Compl 6/2016 Anm. 1
  • Kein Beschlagnahmeschutz für Compliance-Ombudspersonen, Anmerkung zu LG Bochum, Beschluss vom 16.03.2016 – 6 Qs 1/16, jurisPR-Compl 5/2016 Anm. 1
  • Beschlagnahmeschutz für Unterlagen aus internen Ermittlungen, Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., WiJ 2. Ausgabe 2016, S. 83-87
  • Beschlagnahmefreiheit von für die Unternehmensverteidigung erstellten anwaltlichen Unterlagen, Anmerkung zu LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 – 6 Qs 116/15, jurisPR-Compl 3/2015 Anm. 1
  • Verletzung betriebsbezogener Aufsichtspflichten im Konzern, Anmerkung zu OLG München, Beschluss vom 23.09.2014 – 3 Ws 599/14, jurisPR-Compl 2/2015 Anm. 1
  • Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung, Anmerkung zu KG Berlin, Beschluss vom 04.11.2014 – 2 Ws 298/14 – 161 AR 16/14, jurisPR-Compl 1/2015 Anm. 5
  • Die Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern, ZfZ 2015, S. 151-156 (mit Dr. Daphne Petry)
  • Staatsanwaltliche Ermittlungen im Unternehmen Compliance-Berater, CB Heft 3 2014, S. 83-88
  • Die medizinische Betreuung in der Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der freien Arztwahl, Dissertation, Verlag Dr. Kovac, 2009

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Dr. Thomas Helck stu­dierte Rechts­wis­sen­schaften an den Uni­ver­si­tä­ten Mün­chen, Bay­reuth, Lau­sanne (Schweiz) und Hei­del­berg. Den ju­ris­ti­schen Vor­be­rei­tungs­dienst (Re­fe­ren­da­ri­at) ab­sol­vier­te er un­ter an­de­rem bei der in­ter­na­tio­na­len Groß­kanz­lei Bud­dle Find­lay LLP in Neu­see­land.

Nach dem zwei­ten Staat­sex­amen folg­te die Pro­mo­tion zu einem straf­recht­li­chen The­ma, be­vor er 2005 als Rechts­an­walt zu­ge­las­sen wurde und sich als As­so­ci­a­te bei der ame­ri­ka­ni­schen Groß­kanz­lei Skad­den, Arps Slate Mea­gher & Flom un­ter an­de­rem mit Com­pli­ance-The­men be­fass­te.

An­schlie­ßend wech­sel­te Helck zur Staats­an­walt­schaft Mün­chen I und lernte dort die Ar­beits­wei­se und das Zu­sam­men­wir­ken von Er­mit­tlungs­be­hör­den aus er­ster Hand ken­nen. Als Staats­an­walt war er für die Er­mit­tlung, An­klage und straf­ge­richt­li­che Ver­hand­lung kom­ple­xer Wirt­schafts­straftaten in­be­son­de­re aus den Be­rei­chen In­sol­venz­ver­schlep­pung und Bank­rott, Steu­er­hin­ter­zie­hung, Kor­rup­ti­on, Un­treue, Be­trug und Com­pu­ter­be­trug, Vor­ent­hal­ten und Ver­un­treu­en von Ar­beits­ent­gelt, Schwarz­arbeit, un­zuläs­si­ge Wet­t­be­werbs­be­schrän­kung, Markt­ma­ni­pul­a­tion und In­sider­han­del zu­stän­dig.

Nach fünf Jahren wech­sel­te Helck zu­rück in die An­walts­chaft und bau­te bei der bri­ti­schen Groß­kanz­lei Fresh­fields Bruck­haus Der­in­ger LLP den Be­reich Wirt­schafts­straf­recht in Deutsch­land auf. An­schlie­ßend war Helck Part­ner im Be­reich „White Col­lar/In­ves­ti­ga­tions“ bei der ame­ri­ka­ni­schen Groß­kanz­lei White & Case LLP, be­vor er die Rechts­an­walts­kanz­lei HELCK Legal grün­de­te.

Dr. Thomas Helck studied law at the Universities of Munich, Bayreuth, Lausanne (Switzerland) and Heidelberg. He completed his legal traineeship at the major international law firm Buddle Findlay LLP in New Zealand.

After his second state examination, he completed his doctorate in criminal law before being admitted to the German bar in 2005 and working as an associate at the major American law firm Skadden, Arps Slate Meagher & Flom, where he dealt with compliance issues, amongst other matters.

Dr. Helck then moved to the Munich Public Prosecutor’s Office, where he learnt first-hand about the workings and interaction of investigative authorities. As a public prosecutor, he was responsible for the investigation, prosecution, and criminal trial of complex economic offences, specifically in matters concerning insolvency fraud and bankruptcy, tax evasion, corruption, breach of trust, fraud and computer fraud, withholding and embezzlement of remuneration, moonlighting, unlawful restraint of competition, market manipulation and insider trading.

After five years, Dr. Helck returned to private practice and built up the white-collar crime department at the ‘magic circle’ law firm Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Germany. Subsequently, Dr. Helck was a partner in the „White Collar/Investigations“ department at the renowned US law firm White & Case LLP before founding the law firm HELCK Legal.